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  • Gert Austerhoff · Beratung · Planung · Bauüberwachung
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Energieeinsparverordnung

Wir sind autorisiert, Energieausweise auszustellen 

Seit 2009 ist für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude ein Energieausweis vorgeschrieben. Unser Planungsbüro ist berechtigt, diesen Energieausweis auszustellen.

Die aktuelle Informationsbroschüre ENEV 2014 können Sie unter folgendem Link einsehen. Falls Sie das Heft downloaden möchten: Die Datei hat eine Größe von 5,1 MB. 

Die aktuellen Informationsbroschüren zur ENEV 2014 und zum EEWärmeGesetz 2011 können Sie unter den folgendem Links einsehen. Falls Sie die Hefte downloaden möchten: Die Datei haben etwa eine Größe von 4 MB.

Link zur EnEv Link zum EEWärmeGesetz 2011

Quelle der Broschüren: http://service.enev-online.de

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